Luftaufnahme von Wiesen und Ackerflächen

Nidda

Die Stadt Nidda liegt im nördlichen Teil des Wetteraukreises.

Lesedauer:4 Minuten

Hinweis

Das Verfahren Nidda VF 2640 geht durch Umstellungsbeschluss aus dem Verfahren Nidda F 702Öffnet sich in einem neuen Fenster hervor.

Verfahrensgebiet

Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft. Die Gemarkung Nidda ist überwiegend ackerbaulich geprägt. Kleine Waldbereiche säumen die Gemarkungsgrenze, ein großer Basaltsteinbruch befindet sich im östlichen Teil. Der Fluss Nidda und der Flutgraben durchqueren die Gemarkung von Nordosten nach Südwesten.

Das Verfahrensgebiet erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Nidda, Kohden und Wallernhausen und hat eine Gesamtgröße von ca. 4,8 km² (483ha).

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Verfahrensgröße

483 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 300

Anzahl der Flurstücke

ca. 1400

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Nidda

Beteiligte Gemarkungen

Nidda, Kohden, Wallernhausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüberhinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Die Stadt Nidda hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.11.1974 eine Flurbereinigung nach § 1 FlurbG beim Hessischen Amt für Landeskultur (Obere Flurbereinigungsbehörde) beantragt. Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 11.03.1976 hat das Landeskulturamt Hessen die von der Stadt Nidda beantragte Flurbereinigung Nidda angeordnet (alte Verfahrensnummer F 702). Mit dem 5. Änderungsbeschluss (Umstellungsbeschluss) vom 01.09.2022 wurde das Verfahren in ein Verfahren nach § 86 mit der Verfahrensnummer VF 2640 umgestellt.

Unter dem Link hvbg.hessen.de/F702Öffnet sich in einem neuen Fenster ist das ursprüngliche Verfahren einzusehen.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen, durchzuführen. Landwirtschaftlicher Grundbesitz ist teilweise zersplittert; eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich. Die Erneuerung von Wegen soll, wenn überhaupt, nur in geringem Maße stattfinden. Des Weiteren sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Uferrandstreifen und zur Renaturierung an Gewässern geschaffen und die damit einhergehenden Landnutzungskonflikte behoben werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Umstellungsbeschluss (5. Änderungsbeschluss)

01.09.2022

6. Änderungsbeschluss 03.01.2024

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

09.02.2023

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan

 

Feststellung der Wertermittlung

 

Abfindungswunschtermin

 

Abfindungsvereinbarung

 

Allgemeiner Besitzübergang

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes

 

Eintritt des neuen Rechtszustandes

 

Berichtigung der öffentlichen Bücher

 

Schlussfeststellung

 

Verfahrensleitung

Claudia Kaiser
Telefon: +49 (611) 535-7312
E-Mail: claudia.kaiser@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Susanne Hecht
Telefon: +49 (611) 535-7305
E-Mail: susanne.hecht@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Nidda
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

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