Kartenausschnitt

Flieden-Hermannswasser

Das Verfahrensgebiet liegt südlich der Ortslage von Rückers im südwestlichen Teil der Gemeinde Flieden. Das Verfahrensgebiet beschränkt sich ausschließlich auf den südlichen Gemarkungsteil von Rückers, kleinere Flächen eines Auen-Galeriewaldes am Hermannswasser, kleinere Mischwaldbestände und die flächendeckenden landwirtschaftlichen Acker- und überwiegenden Grünlandflächen.

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Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 324 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensartvereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 324 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 90
Beteiligte Gemeinde/StadtGemeinde Flieden
Beteiligte Gemarkungen Rückers, Flieden

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  1. Landnutzungskonflikte aufzulösen,
  2. Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen durchzuführen,
  3. Die Ziele des regionalen Entwicklungskonzeptes „Fulda Südwest“ und der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen,
  4. Notwendige Maßnahmen der naturnahen Entwicklung zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte des Hermannswassers durchzuführen (Ausweisung von Uferrandstreifen),
  5. Ökologisch wertvolle Flächen in öffentliches Eigentum zu überführen,
  6. Eine erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen (Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen),
  7. Feuchtgebiete zu erhalten und zu sichern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen2009
Anordnungsbeschluss10.08.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft07.12.2009
Wege- und Gewässerplan19.05.2017
1. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan18.04.2024
Abfindungswunschtermin2015/2016
Abfindungsvereinbarung2017
Allgemeiner Besitzübergang17.08.2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Kai Witte
Telefon: +49(611) 535 - 1159
E-Mail: kai.witte@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Matthias Barthelmes
Telefon: +49(611) 535 - 1257
E-Mail: matthias.barthelmes@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Flieden - Hermannswasser
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:
Herr Werner Müller

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