Informationen aus dem Liegenschaftskataster bei berechtigtem Interesse
Das Liegenschaftskataster unterliegt dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Somit kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster und seine Unterlagen einsehen, Auskunft sowie Ausgaben daraus erhalten.
Die Einsicht in die personenbezogenen Daten sowie das Erteilen von entsprechenden Auskünften und Ausgaben ist nur zulässig, wenn der Nutzer ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten darlegt. Personenbezogene Daten sind die Namen von natürlichen Personen, deren Geburtsdaten und Anschriften.
Als Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster kommen im Allgemeinen Auszüge aus der Liegenschaftskarte und aus der Liegenschaftsbeschreibung in Betracht. Diese können sowohl in gedruckter Form, in druckaufbereiteter digitaler Form (Portable Document Format - PDF) oder in verschiedenen Formaten für den digitalen Datenaustausch zur Verfügung gestellt werden.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Amt für Bodenmanagement oder von einer / einem in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / -ingenieur (ÖbVI) beraten.
In Geodaten online können Sie sich über die Flurstückssituation informieren und Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
beim jeweiligen Amt für Bodenmanagement oder bei einem / einer in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur / -ingenieurin ÖbVI
Externe Links
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