Hessen Logo Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Flurbereinigungsverfahren Biblis-Weschnitzdeiche (UF 2010)

Flusslandschaft 
Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Zuständige Dienststelle: Amt für Bodenmanagement Heppenheim


Informationen des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim

  1. Verfahrensgebiet
  2. Verfahrensdaten
  3. Finanzierung
  4. Ziele des Verfahrens
  5. Verfahrensablauf
  6. Bekanntmachungen und Karten
  7. Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
  8. Zuständige Flurbereinigungsbehörde
  9. Weitere Informationen zum Verfahren

 

Verfahrensgebiet

Am 11. Oktober 2011 wurde das Flurbereinigungsverfahren Biblis – Weschnitzdeiche angeordnet. Beschluss und Gebietskarte befinden sich im download-Bereich.

nach oben Pfeil nach oben

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 780 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 900
Anzahl der Flurstücke ca. 980
Beteiligte Gemeinde(n) Gemeinde Biblis, Stadt Lampertheim
Betroffene Gemarkungen Nordheim, Wattenheim, Biblis, Hofheim

nach oben Pfeil nach oben

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren voraussichtlich mit einem allgemeinen Zuschuss von 63 % an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

nach oben Pfeil nach oben


Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:

  • Die für die Unternehmen benötigten Flächen sollen bereit gestellt werden.
  • Der entstehende Landverlust soll in dem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, um damit eine existenzielle Gefährdung der von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Betriebe zu vermeiden.
  • Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen im erforderlichen Umfang auch Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der kommunalen Entwicklung und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durchgeführt werden.

nach oben Pfeil nach oben

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 15.08.2011
Anordnungsbeschluss 11.10.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 05.12.2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Feststellung der Wertermittlung
Abfindungswunschtermin
Abfindungsvereinbarung
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung

nach oben Pfeil nach oben

Bekanntmachungen und Karten

Durch die Internetveröffentlichung werden keine Rechtsmittelfristen begründet. Maßgebend für die öffentlichen Bekanntmachungen sind die Veröffentlichungen in den Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen.

  • Aufklärungsversammlung (PDF / 161 KB)
  • Info Baufeldfreistellung (PDF / 62 KB)
  • Flurbereinigungsbeschluss (PDF / 177 KB)
  • Gebietskarte (PDF / 1,4 MB)
  • Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (PDF / 24 KB)

nach oben Pfeil nach oben

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus fünf Mitgliedern:

Mitglied                                           Stellvertreter

Dirk Müller                                       Manfred Merschroth
Harald Wenz                                   Holger Roth
Kurt Adam                                      Claus Christmann
Siegbert Ochsenschläger              Gunter Kreider
Manfred Gölz                                  Raimund Rinder

Vorsitzendes Mitglied des Vorstandes: Dirk Müller
Vertreter: Harald Wenz

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Biblis - Weschnitzdeiche
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

nach oben Pfeil nach oben

Zuständige Flurbereinigungsbehörde

Anschrift:
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefon (0 62 52) 1 27 - 0
Telefax (0 62 52) 1 27 - 82 90
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Verfahrensleiter:
Onno Diddens
Telefon (0 62 52) 1 27 - 82 24
E-Mail onno.diddens@hvbg.hessen.de

Sachbearbeiter Bodenordnung
Siegfried Rex
Telefon (0 62 52) 1 27 - 82 49
E-Mail siegfried.rex@hvbg.hessen.de

Sachbearbeiter Verwaltung
Jürgen Funke
Telefon (0 62 52) 1 27 - 82 29
E-Mail juergen.funke@hvbg.hessen.de 

nach oben Pfeil nach oben


Weitere Informationen zum Verfahren

Das Regierungspräsidium Darmstadt – Staatlicher Wasserbau – hat bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für die Sanierung der Rhein-Winterdeiche an der Weschnitz und zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen beantragt.

Durch das Unternehmen werden mit der Sanierung der Rhein-Winterdeiche in den Gemarkungen Biblis, Nordheim, Wattenheim und Hofheim und zur Durchführung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.

Für die Durchführung des festgestellten Planes „Sanierung der Rhein-Winterdeiche an der Weschnitz“ ist gem. Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 2011 die Enteignung zulässig.

Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden, kann die für solche Zwecke die besonders geeignete Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt werden. Dem Verfassungsgebot des geringst möglichen Eingriffes bei Enteignungen wird gerade die Unternehmensflurbereinigung gerecht, die für die Betroffenen das mildere, verhältnismäßigere Mittel darstellt.

Der entstehende Landverlust wird durch das Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Damit werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden am 15. März 2011 die Planungen der Öffentlichkeit vorgestellt sowie erste Informationen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren gegeben. Die Präsentationen zu diesem Termin ist als pdf-Datei im download-Bereich zu finden.

nach oben Pfeil nach oben

© 2013 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation . Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden

Downloads