Bachlauf zwischen Bäumen und Büschen

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Haunewiesen bei Bad Hersfeld

Bad Hersfeld ist die Kreisstadt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Nordosten Hessens. Die Haunewiesen befinden sich in südöstlicher Lage am Rande der Stadt und begleiten den letzten Abschnitt des Flusses Haune vor Einmündung in die Fulda.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet wird topographisch im Norden und Süden durch die Verkehrsachsen der Bundesstraße B 62 und der Autobahn A 4 begrenzt, während es in westlicher und östlicher Richtung von Gewerbegebieten umschlossen ist.
Das geplante Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 26 ha. Seine Lage ist in der als Anlage beigefügten Gebietskarte dargestellt.
Überwiegend handelt es sich dabei um landwirtschaftlich genutzte (Grünland-) Flächen.
Die Haune, die insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg über lange Strecken verlegt, begradigt und in ein mit Steinen und Faschinen befestigtes Trapezprofil gesetzt wurde, durchfließt das Areal etwa mittig von Süd nach Nord und teilt die Haunewiesen damit in zwei Hälften. Etwa in der Mitte des Gebietes befindet sich eine (baufällige) Wirtschaftswegebrücke, die die beiden Gebietsteile miteinander verbindet. 

Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind nach Anordnung des Verfahrens dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 26 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 15

Anzahl der Flurstücke

ca. 60

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Kreisstadt Bad Hersfeld

Beteiligte Gemarkungen

Bad Hersfeld

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten. 

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, u.a. für eigenes Personal oder die Kosten für die von der Flurbereinigungsbehörde beauftragten Stellen z.B. für Leistungen von Sachverständigen oder Gutachtern. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserungen, Wertermittlung der Flächen sowie Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die Ausführungskosten sind nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) grundsätzlich von der Teilnehmergemeinschaft zu tragen. 

Da mit dem Verfahren die bodenordnerischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahme E 6 (Haune-Renaturierung) des Planfeststellungsbeschlusses zur grundhaften Erneuerung der Bundesautobahn A 4 im Abschnitt Bad Hersfeld-West geschaffen werden, hat sich die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - als Straßenbaulastträger grundsätzlich bereit erklärt, die Ausführungskosten des Verfahrens zu übernehmen.

Ziele des Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist es, die Umset­zung eines weiteren Abschnittes des ökologischen Gesamtkonzeptes der Stadt Bad Hersfeld zur Renaturierung der Fulda- und Hauneaue bodenordne­risch zu unterstützen und zugleich die Voraussetzung zur Umsetzung der Maß­nahme E 6 (Haune-Renaturierung) des Planfeststellungsbe­schlusses zur grund­haften Erneuerung der Bundesautobahn A 4 im Abschnitt Bad Hersfeld-West zu schaffen. 

Darüber hinaus sollen die dabei auftretenden Landnutzungskonflikte zwischen Land­wirtschaft auf der einen sowie Natur- und Gewässerschutz auf der anderen Seite entflochten bzw. minimiert werden. Einer Verschlechterung der agrarstrukturellen Bedingungen infolge des Renaturierungsvorhabens soll dadurch entgegengewirkt werden, dass die Eigentumsflächen nach Lage, Form und Größe neu geordnet und zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen

Mai 2020

Flurbereinigungsbeschluss

03.11.2020

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

29.04.2021

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan

Aufstellung nicht vorgesehen

Feststellung der Wertermittlung

18.05.2022

Abfindungswunschtermin

November 2022

Abfindungsvereinbarung

Juni 2023

Allgemeiner Besitzübergang

geplant für 10.12.2023

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

 

Eintritt des neuen Rechtszustandes

 

Berichtigung der öffentlichen Bücher

 

Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Hubertus Fisahn
Telefon: +49(611)535-2266
E-Mail: hubertus.fisahn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Marianne Kaiser
Telefon: +49(611)535-2265
E-Mail:  marianne.kaiser@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Haunewiesen bei Bad Hersfeld
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(56 81)77 04 – 0
E-Mail:info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:
Herr Christian Schulin
Telefon: +49(160) 4715753

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